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eRezept

Hinweise zum eRezept

Folgende Änderungen zur Rezeptverordnung gelten seit Januar 2024.

Im Unterschied zu früher erhalten Sie kein rosa Papierrezept mehr. Der Grund ist, dass wir rezeptpflichtige Arzneimittel nun digital verordnen, als elektronisches Rezept (eRezept). Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung.

GANZ EINFACH MIT DER GESUNDHEITSKARTE

Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen und Ihnen Ihr Arzneimittel aushändigen.

Um Ihr Arzneimittel per eRezept verordnen zu können, benötigen wir vorab Ihre Gesundheitskarte für das aktuelle Quartal.
Bitte beachten Sie, dass Privatrezepte (blau/ grün) weiterhin in Papierform ausgegeben werden.

Ihr Praxisteam Dr. Herbig

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